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der Ernergiepaß

Benötigt Ihre Immobilie einen Energieausweis?

Nach der Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) im Oktober 2007 gilt:

Beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien ist ein Energieausweis vorzulegen.
Dieser Ausweis ermöglicht sowohl Bauherren als auch Mietern oder Käufern einen
Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Darüber hinaus enthält jeder Energieausweis Modernisierungsempfehlungen für das
Gebäude. Damit werden dem Eigentümer Maßnahmen zur Energieeinsparung aufgezeigt.


Wie sieht der Energieausweis aus?
Jeder kennt inzwischen die Energieeffizienzklassen von Kühlschränken und Wasch-
maschinen. Ähnlich sieht auch der Energieausweis für Gebäude aus.
Download Energieausweis, PDF, ca. 850 kb

Die Zuordnung eines Gebäudes zu einer von neun Energieeffizienzklassen bietet
schnelle Information über seine Qualität. Die besten sind im grünen Bereich in der
Klasse A, die schlechteren im roten Bereich bis zu Klasse 1 (sehr schlecht) zu finden.


Vorteile
Neben dem Label für die schnelle Orientierung soll der Energieausweis natürlich auch
noch weitergehende Informationen bieten:

Mit einem vorläufigen Energieausweis kann der Ist-Zustand und der Modernisierungs-
aufwand sichtbar gemacht werden. So können verschiedene Sanierungsvarianten
berechnet und verglichen werden, um die anfallenden Kosten und die Energieein-
sparung zu vergleichen.

Gute Ergebnisse im Energieausweis können sich kurzfristig bei einer erzielbaren Miete,
beim Beleihungswert oder beim Verkaufspreis bemerkbar machen.


Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, senden Sie uns enfach
eine Mail! Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.